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Wissenswertes

EU Umfrage kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

zum Saatgutrecht bis 12.Juli

Vielfaltserhaltung ist nicht ausdrücklich angesprochen. Trotzdem scheint eine Beteiligung von Saatgutanbieter*innen sinnvoll.

Liebe Freund*innen der landwirtschaftlichen Vielfalt,

Im Rahmen der Überarbeitung der Rechtsvorschriften über „pflanzliches Vermehrungsmaterial“ hat die Europäische Kommission eine kurze Umfrage gestartet, die sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU richtet, die in der Züchtung neuer Pflanzensorten, der Vermehrung und/oder dem Handel mit Saatgut und anderem Vermehrungsmaterial tätig sind.

Vielfaltserhaltung ist nicht ausdrücklich angesprochen. Trotzdem scheint eine Beteiligung von Saatgutanbieter*innen sinnvoll. Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt argumentiert, dass die Vielfaltserhalter*innen meist keine Angestellten haben und bestimmte Vorschriften nicht erfüllbar bzw überproportional teuer sind. Mit dem Fragebogen bietet sich eine Gelegenheit, dies zu unterstreichen.

Die Umfrage ist hier verfügbar

Die Einreichung von Antworten auf diese Umfrage ist bis zum 12. Juli 2022 möglich.

Die Umfrage scheint erfassen zu wollen, wie KMU im Vergleich zu größeren Unternehmen von den Änderungen betroffen wären.

Themen sind mögliche Neuerungen der Saatgutrechtsreform:

  • Einführung digitaler Dokumente und Etiketten
  • Einsatz von Molekulargenetik für Sortenprüfung und Zertifizierung
  • Nachhaltigkeitskriterien bei der Sortenprüfung zusätzlich zur DUS-Prüfung. Die Prüfung des sog. Landeskulturellen Werts könnte auf mehr Arten ausgeweitet werden.
  • Einführung der Selbstzertifizierung unter amtlicher Aufsicht. Dies beabsichtigt, die Kontrollverordnung EU 2017/625 auch beim Saatgut umzusetzen. Die Kontrollverordnung setzt stark auf Privatisierung, was vor allem großen Unternehmen Vorteile bietet.

Für die meisten von uns sind Sortenprüfung und Zertifizierung nicht relevant. Es ist daher wichtig zu kennzeichnen, dass die Antwort aus einer Erhalterinitiative kommt. Das ist nur in den Freifeldern möglich, die sich an mehreren Stellen unter „Sonstiges“ öffnen. 

In den Freifeldern kann man z.B. schreiben, dass als Vielfaltserhalter*in ohne Angestellte die Sortenanmeldung und die Saatgutzertifizierung nicht sinnvoll sind, und dass weder Digitalisierung noch Selbstzertifizierung und schon gar nicht Molekulargenetik dies entscheidend ändern können.

Vielfaltserhalter*innen sollten vom Saatgutrecht völlig ausgenommen werden. Das passt auch ins kleinste Freifeld.

Wenn Sie /Ihr weitere Kommentare habt, kann der Dachverband diese gesammelt an die EU Kommission senden. Bitte an guraposteo.de oder telefonisch 0228 9480670.

Oder direkt an die EU-Kommission per email Frau Mannerkorpi spricht deutsch. Man kann das Schreiben mit einer Einladung zu Besichtigung oder Vielfaltsveranstaltung verbinden, denn die Entscheidenden wissen zu wenig über unsere Situation.

 

 

 

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