Geschäftsordnung

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Das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft bündelt als gemeinnütziger Verein die Interessen aller Solawis, bietet den gesammelten Erfahrungsschatz an, organisiert Fortbildungen und Vernetzungstreffen. Wir stärken mit überregionaler Öffentlichkeitsarbeit die Bekanntheit von Solawi.

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Geschäftsordnung

Stand 16.9.24

Einleitung

Diese Geschäftsordnung verdeutlicht die Arbeitsweise und Organisationsstruktur des Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V. und ergänzt damit unsere Satzung. Sie transportiert die Werte, auf denen unsere Arbeit fußt. Wir haben uns gemeinsam auf diese Geschäftsordnung geeinigt, damit wir in einem rechtlich abgesicherten Rahmen handeln, die Übersicht über Verantwortlichkeiten und Finanzen behalten sowie Mitarbeitenden einen gesunden Kontext bieten können. 

Sie beschreibt vor allem die Strukturen, Regeln und Prozesse, nach denen wir in erster Linie handeln. Mit diesem Dokument stellen wir abstrakte Themen wie Aufgabenverteilung, Kommunikation, Beschluss-  und Wahlverfahren, oder Konfliktlösung auf ein konkretes Fundament. 

Sie richtet sich an bestehende wie neue, angestellte wie ehrenamtliche Mitarbeiter:innen, die sich mit dieser Geschäftsordnung ins Wesen des Netzwerks einlesen können und sollen.

Kleinteilige, themenspezifische Grundsatzbeschlüsse (bspw. “Wann und wie unterschreiben wir offene Briefe?” oder “Wie bringen wir neue Projekte in die Koordination ein?”), werden im Beschlussbuch festgehalten.

Über diese Dokumente hinaus halten wir uns als Verein an geltende arbeitsrechtliche und andere gesetzliche Vorgaben.

Organe

Die grundlegenden Organe unserer Organisationsstruktur.

Mitglieder

§ 3 Mitgliedschaft

(1)Mitglieder des Vereins können werden:

  • Als ordentliche Mitglieder: Natürliche Personen, Solidarische Landwirtschaften (Solawis) und Solawi-assoziierte Gruppen (z.B. Solawis in Gründung, selbstorgansierte Solawi-Ausbildungsgruppen, u.a.) soweit sie jeweils die Vereinsziele unterstützen.
  • Als Fördermitglieder: Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Vereinszwecke unterstützt. Sie fördern das Netzwerk ideell und materiell. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und kein aktives oder passives Wahlrecht

Sinn und Zweck

Die Mitglieder bilden die Basis des Netzwerks. Für sie und mit ihnen entwickeln wir gemeinsam die Themen der Solidarischen Landwirtschaft. Die wahlberechtigten Mitglieder wählen den Rat. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder außer Fördermitglieder.

Eintritt

(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet die Koordination. Sie kann die Entscheidung über die Mitgliedsaufnahme an MitarbeiterInnen des Vereins delegieren.

Austritt/ Ausschluss

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(4) Der Austritt eines Mitglieds ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verein.

(5) Mitglieder die mit der Zahlung der Beiträge um mehr als zwei Jahre im Rückstand sind oder von denen keine gültigen Kontaktdaten mehr vorliegen, können durch Beschluss der Koordination ausgeschlossen werden.

(6) Das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V. versteht sich als Zusammenschluss von Menschen, die sich dem Gedanken des Humanismus, der Völkerverständigung, dem Internationalismus und den Menschenrechten verbunden fühlen. Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell.

(7) Der Verein duldet in seinen Zusammenhängen keine rassistischen, fremdenfeindlichen und andere diskriminierenden oder menschenverachtenden Bestrebungen. Dem widersprechende Handlungen sowie ein Engagement in Parteien und Organisationen, die dazu im Widerspruch stehen, sind mit einer Mitgliedschaft nicht vereinbar.

(8) Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Rates erfolgen. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Aufgaben

§ 8 Mitgliederversammlung

(5) Die Mitgliederversammlung wählt den Rat in geheimer Wahl. Onlineabstimmungen sind gültig, wenn mind. 25 Prozent der Mitglieder ihr Stimme abgegeben haben.

(6) Die Mitgliederversammlung gibt Handlungs- und Beschlussempfehlungen an den Rat.

Rollen

keine

Beschlussfähigkeit

§ 8 Mitgliederversammlung

(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch die Koordination unter Wahrung einer Einladungsfrist von drei Wochen. Der Einladung zur regulären jährlichen Mitgliederversammlung liegen die Tagesordnung, der Haushaltsplan, der Kassenbericht und das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung bei. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

(4) Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder.

Rat

Rat

Sinn und Zweck 230125 Rat

Der Rat ist die Repräsentanz der Mitgliedschaft gegenüber der Koordination. Er beschließt gemeinsam mit der Koordination Themen, die die Werte des Vereins betreffen. Er beaufsichtigt die Koordination. Die Beaufsichtigung erfolgt sowohl mit Blick auf vergangene Entscheidungen als auch in Hinsicht auf zukünftige Pläne. Im Gegensatz zur Koordination ist der Rat Aufsichts- und nicht Geschäftsführungsorgan.

Wahl des Organs

§ 7 Wahlen und Beschlüsse

(1) Alle gewählten Organe des Vereins sind mindestens alle zwei Jahre neu zu wählen.

(2) Die Wiederwahl der Mitglieder von Organen ist möglich. Die jeweils amtierenden Mitglieder eines Organs bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

(3) In allen Organen sollen Personen mit einem landwirtschaftlich-praktischen Hintergrund ausreichend vertreten sein.

(4) Wahlen und Beschlüsse aller Vereinsorgane können in Präsenz, online, hybrid oder in Textform bzw. im Umlaufverfahren durchgeführt werden. Satzungsgemäße Fristen und Quoren müssen eingehalten werden.

(5) Sofern bei Onlineabstimmungen Wahlen in geheimer Abstimmung durchgeführt werden sollen, wird eine Wahlleitung gewählt, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Wahlleitung führt dann mit geeigneten digitalen Hilfsmitteln die Wahlumfrage durch und stellt sicher, dass nur Wahlberechtigte abstimmen. Auch wenn diese Person das Wahlverhalten der einzelnen Onlineteilnehmer*innen einsehen kann, gilt die Wahl als geheim. Die Wahlleitung stellt sicher, dass die Daten zu den individuellen Stimmabgaben nach der Auszählung gelöscht werden, protokolliert werden nur die Stimmzahlen.

(6) Die in Organen des Vereins gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und auf Verlangen allen Mitgliedern zugänglich zu machen, soweit nicht Datenschutzgründe dagegen sprechen.

§ 8 Mitgliederversammlung

(5) Die Mitgliederversammlung wählt den Rat in geheimer Wahl. Onlineabstimmungen sind gültig, wenn mind. 25 Prozent der Mitglieder ihr Stimme abgegeben haben.

(8) Eine Stimmübertragung nicht anwesender Mitglieder oder Delegierter bei Wahlen und Beschlüssen ist nicht möglich.

(9) Das weitere Wahlverfahren und die Delegationsregelung werden in der Netzwerkgeschäftsordnung konkretisiert.

Kandidatur

Für den Rat kandidieren können Einzelmitglieder des Vereins. Die Kandidatur umfasst die persönliche Vorstellung in Textform sowie ggf. Bild und Video.

Allgemeines Wahlverfahren

Jedes ordentliche Mitglied – auch eine Solawi (i.G.) – erhält einen einzelnen Wahlschein. 220617_18 Rat Ein wahlberechtigtes Mitglied darf beliebig vielen Kandidat:innen seine Stimme geben. Kandidat:innen, die von mehr als 50% der Wählenden eine Stimme erhalten, gelten als gewählt. Die Wahl findet geheim statt, d.h. es ist nicht bekannt, welche Kandidat:innen von welchem Mitglied gewählt wurden.

Wahl im digitalen Umlaufverfahren

Beim digitalen Umlaufverfahren wird an die Mail-Adresse, die uns vom ordentlichen Mitglied vorliegt, der Link zum Wahlschein versendet. Dies stellt gleichzeitig eine Authentifizierung dar, dass die Person, die diese Mail erhält, berechtigt ist, zu wählen. Falls die Person dazu nicht berechtigt ist, müssen wir davon ausgehen, dass sie die E-Mail verantwortungsbewusst an die berechtigte Person weiterleitet. Die Wahl im digitalen Umlaufverfahren ist gültig, wenn mehr als 30% der Wahlberechtigten an der Wahl teilgenommen haben.

Wahl in Präsenz

Wahlen in Abwesenheit der:des Kandidat:in sind möglich, sofern das Kandidaturprozedere eingehalten wurde. 150820 KO 230125 Rat Die Wahlleitung stellt die Person vor.

Eintritt

Zuständig für die Einführung neuer Ratsmitglieder ist der Vorstand. Die Einführung beinhaltet: Begrüßung und Aufnahme in den entsprechenden Verteilern, Zugang zu Dokumenten und gemeinsamen Arbeitsplattformen, Information über Kontaktlisten und bisherige Verfahren, persönliche Einführung auf Wunsch.

Austritt

Möchte ein Ratsmitglied austreten, kann es dies mit einer Frist von vier Wochen tun. Hierzu sollte es den Austritt schriftlich erklären.

Aufgaben 230125 Rat

  • wählt den Vorstand § 9 Rat (5).
  • bestimmt die Mitglieder der Koordination § 9 Rat (5).
  • bestellt zwei Rechnungsprüfer § 9 Rat (6).
  • genehmigt den Haushalt § 9 Rat (7).
  • entlastet den Vorstand § 9 Rat (7).
  • beschließt Satzungsänderungen § 13 (1).
  • beschließt die Netzwerk-Geschäftsordnung (NWGO) § 6
  • beschließt zusammen mit der Koordination zu den Themen Vision, Selbstverständnis, Solawi-Grundprinzipien.
  • beaufsichtigt die Koordination hinsichtlich folgender Themen:
    • Zielesystem: Überprüft, dass sich definierte Ziele an der Vision orientieren
    • Hinsichtlich aller Aspekte der Geschäftsführung: Von der Geschäftsstrategie über das Budget bis hin zu großen Geldbewegungen.
    • Jahresabschlusses: Überprüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrages
    • Einhaltung der Werte, die im Selbstverständnis definiert werden.
    • Einhaltung gemeinsam beschlossener Beschränkungen der Geschäftsführung.
  • korrekte Einberufung der Mitgliederversammlungen und Berichterstattung der Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung, insbesondere in Bezug auf Finanzen und falls der Verein in eine wirtschaftliche Schieflage gerät § 8 (2)
  • Tagt mindestens dreimal pro Jahr (halbjährliche Ratssitzungen und ein Treffen zwischen Koordination und Rat). Für alle Ratssitzungen können bei Bedarf Mitglieder der Koordination und andere Mitarbeitende eingeladen werden. 

Rechte

  • Der Rat kann von der Koordination jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten des Vereins verlangen und die Bücher und Schriften einsehen und prüfen. Er kann einzelne seiner Ratsmitglieder beauftragen, die Einsichtnahme und Prüfung durchzuführen. Auch ein einzelnes Mitglied des Rat kann Auskünfte verlangen, diese gehen jedoch an den ganzen Rat. Auskunftsbefugnis, Einsichtsrecht und Prüfungsrecht bestehen nur gegenüber der Koordination. Der Rat ist nicht befugt, von Mitarbeitern oder Organen (ABs, AGs, AKs etc.) ohne Zustimmung der Koordination Auskünfte oder die Vorlage von Unterlagen zu verlangen.
  • Der Rat hat die Möglichkeit, ein Ratsmitglied in eine Arbeitsgruppe zur Besetzung einer unbefristeten Stelle zu entsenden.
  • Damit der Rat seine Rolle ausführen kann, berichtet die KO bzw. die Arbeitsbereiche an den Rat.

Rollen 220512 Rat 220331 Rat

Die Wahl kreiseigener Rollen erfolgt durch eine offene Wahl:

  1. Alle im Kreis machen einen Besetzungsvorschlag.
  2. Die Vorschläge werden reihum begründet.
  3. In einer zweiten Runde kann nach den aufgenommenen Informationen der Vorschlag geändert werden.
  4. Auf Grundlage des Gehörten macht die Wahlleitung einen Vorschlag zur Besetzung.
  5. Konsentrunde

Moderation

Sinn und Zweck

Sorgt für klare Abläufe und eine wertschätzende Atmosphäre während der Treffen.

Aufgaben

  • Klare Zuordnung eines Themas zu a) Berichte b) Entscheidung c) Austausch).
  • Ordnen der Themen und Erstellung der Tagesordnung (Was ist im Kreis gerade jetzt lebendig, wichtig und gut zu bewegen?
  • Moderation des Treffens nach soziokratischem Entscheidungsprozess (1. Information und Fragen, 2. Meinungen und Wünsche, 3. Vorschlagsanpassung/ Integration, 4. Konsent)
  • Moderationsabläufe transparent machen.
  • Förderung einer wertschätzenden Atmosphäre. Stoppen von verbaler und Verhindern von struktureller Gewalt.

Sekretariat

Sinn und Zweck

Transparenz für alle Kreismitglieder sowie andere Organe ermöglichen und damit Zugangsbarrieren abbauen.

Aufgaben

  • Vor- und Nachbereitung von Ratstreffen (Padpflege & Einladungsmails, Protokollversand)
  • Protokollierung bzw. Delegierung der Protokollführung
  • Beachtung des Datenschutzes (Welche Namen und persönlichen Informationen dürfen im Protokoll auftauchen?
  • Aktualisierung und Pflege der Kontakt- und Rollenliste des Kreises.
  • Weiterentwicklung der Protokollvorlage

Offenes Ohr 190622_23 Rat

Sinn und Zweck

  • Ansprechpartner:in bei zwischenmenschlichen Konflikten.

Beschlussfähigkeit

§ 9 Rat

(2) Die Einberufung der Ratsversammlung erfolgt in Textform durch die Koordination unter Wahrung einer Einladungsfrist von drei Wochen. Der Einladung zur Ratsversammlung liegt die Tagesordnung bei. Das Einladungsschreiben gilt dem Ratsmitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Ratsmitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

(3) Jede satzungsgemäß einberufene Ratsversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Ratsmitglieder.

Koordination

240422 Rat

§ 10 Koordination

(1) Die Koordination besteht aus maximal 9 Mitgliedern.

(4) Der Koordination obliegt die operative Geschäftsführung des Vereins. Sie kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung eine bezahlte Geschäftsführung bestellen.

(5) Die Koordination hat der Mitgliederversammlung über den Jahresabschluss und den Jahresbericht Bericht zu erstatten und die strategische und finanzielle Jahresplanung vorzustellen.

Sinn & Zweck

Warum und wozu gibt es diesen Kreis?

Die GF sorgt dafür, dass die Vision (& Mission) des Netzwerks umgesetzt wird. Ihr obliegt die operative Geschäftsführung.

Domäne

Wofür ist dieser Kreis zuständig?

Gesamtstrategie, Prioritätensetzung, Finanz- und Kapazitätsverantwortung auf Grundlage der/des mit dem Rat festgelegten Vision, (+Basisprinzipien), Selbstverständnisses, und (übergeordneten) Ziele und Werte

Wahl des Organs

§ 7 Wahlen und Beschlüsse

(1) Alle gewählten Organe des Vereins sind mindestens alle zwei Jahre neu zu wählen.

(2) Die Wiederwahl der Mitglieder von Organen ist möglich. Die jeweils amtierenden Mitglieder eines Organs bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

(3) In allen Organen sollen Personen mit einem landwirtschaftlich-praktischen Hintergrund ausreichend vertreten sein.

§ 9 Rat

(5) Der Rat wählt den Vorstand aus seiner Mitte und bestimmt die Mitglieder der Koordination.

Die Koordination setzt sich aus dem Vorstand und den Delegierten der andere Kreise (Wirkung & Unterstützung) zusammen. Der Rat bestätigt die entsprechenden Vertreter:innen. Sollten dort weitere Rollen benötigt werden, werden diese mit einer konkreten Rollenbeschreibung vom Rat bestimmt.

Aufgaben

240422 Rat

  • Überblickt Kapazitäten & Ressourcen
  • Erarbeitet die Strategischen Ziele und legt sie dem Rat zeitnah zum Abgleich mit Vision und Selbstverständnis vor
  • priorisiert bei Bedarf Aufgaben und Anträge der Unterkreise entsprechend
  • überprüft halbjährlich die strategischen Ziele anhand Zwischenergebnisse und steuert ggf. nach
  • verantwortet die Finanzstrategie (kann Ausführung delegieren)
  •  Erstellt den Haushaltsvorschlag für den Rat
  • Legt den Jahresabschluss, und einen Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrags dem Rat vor
  • trägt die Personalverantwortung (inkl. Entwicklungsgespräche)
  • Behält die Organisationsentwicklung im Blick.
  • sichert die Einhaltung des Rechtsrahmens (inkl. NWGO)
  • Qualitätssicherung & Compliance: Sicherstellen, dass die vereinbarten Regeln, Standards und Verfahren in den Kreisen eingehalten werden.

Entscheidungen

  • legt Prozess zur Entwicklung der strategischen Ziele fest & beschließt strategische Ziele
  • Beschluss des Haushaltsvorschlags für den Rat
  • Finanzentscheidungen über unterjährige Änderungen bis 5.000 Euroim Haushaltsplans
  • Personalentscheidungen im Rahmen des aktuellen Haushaltsplans
  • Regel- und Rollenentscheidungen zum eigenen Kreis (z.B. Moderation, Konfliktklärung, Evaluation, Regeln zur Zusammenarbeit mit den ABs- und AGs
  • §10 Koordination (4) Sie kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung eine bezahlte Geschäftsführung bestellen.

Abhängigkeiten

  • Rat
  • Kreis Unterstützung
  • Kreis Wirkung

 

 

Kreismitglieder

  • Leitung (Vorstand)
  • Leitung Kreis Wirkung (Vorstand)
  • Leitung Kreis Unterstützung (Vorstand)
  • Delegierte:r Kreis Wirkung
  • Delegierte Kreis Unterstützung

Rollen

  • Leitung (= Vorstand) 240208 KO
  • Moderation 240208 KO
  • Sekretariat 240208 KO
  • Koordinations-Assistenz 210604 KO

Beschlussfähigkeit

§ 10 Koordination

(2) Die Einberufung der Koordinationsversammlungen erfolgt in Textform durch ein Netzwerkbüro unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens einem Werktag. Der Einladung zur Koordinationsversammlung liegt die Tagesordnung bei.

(3) Jede satzungsgemäß einberufene Koordinationsversammlung wird als beschlussfähig anerkannt, soweit mindestens 5 Koordinationsmitglieder an der Beschlussfassung beteiligt sind.

Die Koordination ist beschlussfähig, wenn mindestens ein:e Vertreter:in der Arbeitsbereiche und ein Vorstandsmitglied anwesend sind. Insgesamt sollen mind. fünf Leute anwesend sein. 210117 Rat

Vorstand

§ 11 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal neun Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands sind Mitglieder der Koordination.

(4) Den Mitgliedern des Vorstands kann eine Vergütung gezahlt werden. Über Abschluss und Auflösung eines Dienstvertrages und die Höhe der Vergütung entscheidet der Rat.

Sinn & Zweck

Der Vorstand ist die Verknüpfung von Rat und Koordination. Der Rat entsendet den Vorstand Innen als Leitung in die Koordination. Diese soll die Mitarbeitenden dabei unterstützen, Grundsatzentscheidungen des Rats umzusetzen und Sorge tragen, dass Infos zwischen den beiden Kreisen fließen können. 210304 Rat

Wahl des Organs

§ 9 Rat

(5) Der Rat wählt den Vorstand aus seiner Mitte und bestimmt die Mitglieder der Koordination.

Folgender Wahlvorgang wird jeweils für die Rolle Vorstand Innen und Vorstand Außen und deren Vertretung durchgeführt:

  • Nominierung durch Ratsmitglieder und Koordination
  • Runde 1: Begründung der Nominierung
  • Runde 2: Anpassung der eigenen Nominierung
  • Annahme oder Ablehnung der Nominierung durch den/die Nominierte:n selbst
  • Der Vorstand wird im Umlaufverfahren geheim gewählt
  • Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
  • Die Person mit den jeweils zweitmeisten Stimmen ist die gewählte Vertretung.

Austritt

Möchte ein Vorstandsmitglied austreten, kann es dies mit einer Frist von vier Wochen tun. Hierzu sollte es den Austritt schriftlich erklären. Wenn ein Vorstandsmitglied im Laufe des Jahres ausfällt, wird ein neues vom Rat bestimmt. 130928 Rat

Aufgaben

Der Vorstand muss die im Folgenden rollenspezifischen Aufgaben nicht alle zwangsläufig selbst erfüllen. Er kann sie delegieren, sollte aber den Überblick behalten. Weitere Vorstandsrollen können bei Bedarf vom Rat beschrieben/ eingesetzt werden. Dies kann auch im laufenden Geschäft passieren. 210117 Rat

Rollen 210304

Vorstand Innen

Domäne

Koordination & Rat

Sinn und Zweck

  • Sinnhüter:in in der Koordination
  • Verknüpfung zwischen Rat und Koordination
  • Unterstützung der Mitarbeitenden die Grundsatzentscheidungen des Rats
  • umzusetzen
  • Gewährleistung des Info- und Ideenflusses zwischen Rat und Koordination

 

Aufgaben

  • Juristische Vertretung
  • Verträge unterschreiben (inkl. Arbeitsverträgen)
  • Überblick und Ansprechpartner:in für den Arbeitsbereich Finanzen; Teil der
  • Finanz-AG
  • Nimmt an den Telekonferenzen der Koordination teil und hält die Aufmerksamkeit bei
  • den gemeinsamen Zielen
  • Ansprechpartner:in für die Mitarbeitenden bei arbeitsrechtlichen Fragen und bei
  • Konflikten; hat auch die Ehrenamtlichen im Blick ●
  • Auf Grundlage der gemeinsamen Ziele: Erarbeitung von Strategien, um Arbeitskapazitäten sinnvoll einzusetzen
  • Hilft, die Konsentkultur weiter zu entwickeln

Vorstand Außen

Domäne

Koordination & Rat

Sinn und Zweck

  • Verknüpfung zwischen Rat und Koordination

  • Unterstützung der Mitarbeitenden die Grundsatzentscheidungen des Rats

    umzusetzen

  • Gewährleistung des Info- und Ideenflusses zwischen Rat und Koordination

 

Aufgaben

  • Juristische Vertretung

  • Ansprechpartner:in für Bündnis- & Kooperationspartner:innen, sofern diese keine

    projektbezogenen Ansprechpartner:innen haben

  • Beteiligung an der Strategieentwicklung der Mitgliederkommunikation & der

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • trägt wichtige Grundsatzfragen zu diesen Themen in Rat zurück

  • Bei Bedarf: nimmt an den Telefonkonferenzen der Koordination teil

Beschlussfähigkeit

§ 11 Vorstand

(2) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Koordination gebunden, soweit sie nicht mit rechtlichen Pflichten kollidieren.

(3) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder sind allein vertretungsberechtigt. Bei Geschäften über 5.000 € sind jeweils nur mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.

Kreis Wirkung

240321 Ko

Sinn & Zweck

Zur Verbreitung der Solawi-Idee & Unterstützung von Solawis (i.G.) bei der Umsetzung durch bedarfsgerechte, leicht zugängliche Angebote.

 

Domäne

Angebote & Materialien für die Mitglieder,die Bewegung und das Umfeld (Partner, Presse, Politik). Geht dafür auch Kooperationen mit anderen Organisationen oder der Forschung ein.

Kreismitglieder

AB-Leitung:

  • Öffentlichkeitsarbeit & Mitgliederkommunikation
  • Politik & Kooperationen
  • Beratung
  • Aus- und Weiterbildung
  • Forschung

Aufgaben

  • gemeinsames Erarbeiten von Zwischenergebnissen
  • priorisiert die Projektvorschläge der ABs
  • berät über Projektvorschläge von extern und entwickelt ggf. Vorschläge für die GF
  • Abstimmung und Koordinierung zwischen den ABs bzgl. Aktivitäten, Veröffentlichung von Angeboten und Informationen etc.
  • Qualitätssicherung: Sicherstellen, dass die vereinbarten
  • Regeln, Standards und Verfahren in den ABs eingehalten werden.

Entscheidungen

  • Beschließt die Zwischenergebnisse passend zu den strategischen Zielen der GF
  • Beschließt Projekte & Vorhaben, die er im Rahmen der Strategie & des vorhandenen Budgets verfolgt.
  • Regel- und Rollenentscheidungen zum eigenen Kreis (z.B. Moderation, Konfliktklärung, Evaluation, Regeln zur Zusammenarbeit mit den ABs- und AGs).

Abhängigkeiten

  • Koordination
  • Kreis Unterstützung

Rollen

  • Leitung 240208 KO
  • Moderation 240208 KO
  • Sekretariat 240208 KO
  • Delegierte 240411 KO

Kreis Unterstützung

240321 KO

Sinn & Zweck

Stellt die Strukturen, Tools und Abläufe bereit, die den reibungslosen Ablauf des Vereins gewährleisten.

Domäne

  • Mitgliederverwaltung (Mitgliedsbetreuung, Mitglieds- & Mailinglisten, Beitragsordnung, Mitgliedsumfragen etc.)
  • Finanzielle Wohlergehen der Organisation (inkl. Reporting, Budgetierung, Buchhaltung, Personalmanagement)
  • IT- Systeme zur Verfügung stellen, die dabei unterstützen, eine remote-first-Organisation zu sein.
  • Vereinsverwaltung

Kreismitglieder

  • Finanzen
  • Mitgliederverwaltung
  • Mitarbeitende
  • Projektmanagement
  • IT-Support
  • Vereinssekretariat

Aufgaben

  • Stellt für die anderen Kreise Transparenz über die Ressourcen her (durch Reporting)
  • gestaltet und legt Prozesse & Schnittstellen im Kreis und mit anderen Kreisen fest (bzgl. Haushaltsprozess, PM, Antragsstellung etc.)
  • Abstimmung im operativen Geschäft/ in der Durchführung 
  • Qualitätssicherung: Sicherstellen, dass die vereinbarten Regeln, Standards und Verfahren in den ABs eingehalten werden.

Entscheidungen

  • Beschließt die Zwischenergebnisse passend zu den strategischen Zielen der GF
  • Beschließt Projekte & Vorhaben, die er im Rahmen der Strategie & des vorhandenen Budgets verfolgt.
  • Regel- und Rollenentscheidungen zum eigenen Kreis (z.B. Moderation, Konfliktklärung, Evaluation, Regeln zur Zusammenarbeit mit den ABs- und AGs).

Abhängigkeiten

  • Koordination
  • Kreis Wirkung

 

Rollen

  • Leitung 240208 KO
  • Moderation 240208 KO
  • Sekretariat 240208 KO

Arbeitsbereiche

Sinn & Zweck

Ein Arbeitsbereich besteht aus einer angestellten Leitung und ggf. einem konstanten und zuverlässigem Team, welches die alltägliche, operative und koordinierende Bearbeitung eines beschriebenen Netzwerk-Themenfeldes gewährleistet. 221103 KO

Wahl

Ein Arbeitsbereich wie auch dessen Leitung wird durch die KO beschlossen. Voraussetzung für die Übernahme der Leitungsposition ist eine Anstellung im Netzwerk. Weitere Mitarbeiter:innen des Teams können angestellt, freischaffend oder ehrenamtlich tätig sein.

Arbeitskreise (AK)

Sinn & Zweck

Ein Arbeitskreis unterstützt den Arbeitsbereich längerfristig zu einem bestimmten Unterthema. 221103 KO

Wahl

Ein AK wird von der KO bestätigt. Der AK wird idR durch eine Person aus dem AB geleitet. Ist das nicht der Fall, ist zumindest eine Person aus dem AB Teil des AK und gewährleistet die direkte Anbindung. Mitarbeiter:innen eines AK können angestellt, freischaffend oder ehrenamtlich tätig sein.

Arbeitsgruppen (AG)

Sinn und Zweck

Eine Arbeitsgruppe/ AG kümmert sich um spezifische Aufgaben-/Fragestellungen (z.B. Erarbeitung eines konkreten Vorschlags) und besteht in der Regel nur temporär bis die Aufgabe erfüllt ist. 221103 KO

Wahl

Eine AG entsteht formlos. Mitarbeiter:innen können angestellt, freischaffend oder ehrenamtlich tätig sein.

Rollen

Folgende Rollen wurden für die Koordination beschrieben, können aber im Grunde auch für andere (Unter-) Kreise übernommen werden.

Leitung

240208 KO

Sinn & Zweck

Hütet den Sinn und Zweck des Kreises

Aufgaben

  • hält die Aufmerksamkeit beim gemeinsamen Ziel
  • hält dementsprechend den Blick auf Priorisierungder Agendapunkte
  • sorgt für den Rahmen (rechtlich, wirtschaftlich) und gute Arbeitsbedingungen im Kreis
  • setzt Frequenz und Art der Treffen (bis spät. Oktobertreffen für das Folgejahr)
  • entwickelt maßgeblich die Konsent-Kultur mit
  • leitet offene Wahlen

Abstimmungspartner:innen

  • Moderation
  • Sekrtariat
  • ggf. Ko-Assistenz

Delegierte:r

240208 KO

Sinn & Zweck

Verbindung des entsendenden Kreises zur Geschäftsführung

Aufgaben

  • Sorgt dafür, dass die Bedürfnisse & Interessen des entsendenden Kreises bei Entscheidung in der GF berücksichtigt werden
  • bringt offene Fragen, Spannungen und Vorschläge des eigenen Kreises im jeweils übergeordneten Kreis ein
  • bringt Informationen aus der GF in den eigenen Kreis ein

Abstimmungspartner:innen

  • Leitung

Moderation

240208 KO

Sinn & Zweck

Klare Abläufe und wertschätzende Atmosphäre während der Treffen

Aufgaben

  • Klare Zuordnung eines Themas zu a) Berichte b) Entscheidung c) Austausch).
  • Hält beschlossene Abläufe / Prozesse im Blick (bspw. Einbringung von Anträgen, Petitionen o.a.)
  • Ordnen der Themen und Erstellung der Tagesordnung nach den vereinbarten Priorisierungsregeln (Was ist im Kreis gerade jetzt lebendig, wichtig und gut zu bewegen?)
  • Moderation des Treffens orientiert an soziokratischem Entscheidungsprozess (1. Information und Fragen, 2. Meinungen und Wünsche, 3. Vorschlagsanpassung/Integration, 4. Konsent)
  • Moderationsabläufe transparent machen.
  • Förderung einer wertschätzenden Atmosphäre. Verhindern und Stoppen von Gewalt (verbal, emotional und strukturell)

Abstimmungspartner:innen

  • Leitung
  • Sekretariat

Sekretariat

240208 KO

Sinn & Zweck

  • Transparenz für alle offiziellen Vereinsorgane ermöglichen in Bezug auf die Aktivitäten der Koordination
  • Sinnvoller Informationsfluss und Abbau von Zugangsbarrieren

Aufgaben

  • Organisation, Beachtung und Kommunikation von Ko-Terminen in Absprache mit der Leitung oder deren Assistenz (bis spät. Oktober für das Folgejahr)
  • Pflege des Gremienkalenders für die Koordination Vor- und Nachbereitung von Telefon/Video-Ko-Treffen (Padpflege und Protokollversand)
  • Rahmen Organisation der Ko-Präsenztreffen (umfasst U+V), ggf. in Absprache mit dem Rats-Sekretariat
  • Protokollierung oder Delegierung der Ko-Protokollführung
  • Pflege des Ko-Beschlussbuches
  • Beachtung des Datenschutzes in der Dokumentation Zugänglichkeit der Informationen für Koordination und Rat

Abstimmungspartner:innen

  • Leitung
  • Moderation
  • Sekretariate anderer Kreise
  • Ko-Assistenz

Treffen und Formate

Die Teilnehmenden der verschiedenen Organe besprechen sich in unterschiedlicher Häufigkeit pro Monat und Jahr via Video- und Telefonkonferenzen sowie im Rahmen persönlicher Treffen. Folgende Treffen existieren:

Büro-Treffen

Die Büro-TK dient dem Austausch und der Organisation aktueller Aufgaben aus dem Alltagsgeschäft. Sie ist ein informelles Treffen ohne Beschlussfähigkeit.

Teilnehmende

  • Angestellte

Inhalte

  • Berichte der einzelnen Teilnehmenden zu aktuellen Aufgaben und Terminen
  • Mitteilung von Unterstützungsbedarf
  • Besprechung von organisatorischen Themen die Angestellten betreffend
  • Besprechung von Konflikten zwischen den Angestellten

Entwicklungsgespräche

Die Entwicklungsgespräche dienen dem Ausloten der Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter:innen. 220617 KO

Teilnehmende

  • Bei einem Vorstandsmitglied: ein weiteres Vorstandsmitglied, ein Ratsmitglied sowie ein:e Angestellte:r
  • Bei einer AB-Leitung: der Vorstand Innen, ein Koordinationsmitglied sowie, soweit vorhanden, eine Mitarbeiter:in aus dem Arbeitsbereich
  • Bei anderen Mitarbeiter:innen: die AB-Leitung sowie, sofern vorhanden, ein:e weitere:r Kolleg:in

Inhalte

  • Selbsteinschätzung und Feedback zu den Stärken und Wachstumsbereichen des Mitarbeitenden
  • Unterstützungsmöglichkeiten anbieten
  • Blick auf die Kapazitäten und Arbeitsschwerpunkte sowie Austausch über die
  • Weiterentwicklung der eigenen Rolle

Koordinations- oder Ratstreffen

Koordination oder Rat treffen sich, um aktuell anstehende Themen zu bewegen. Gäste werden in die Meinungsrunden einbezogen, sind aber nicht stimmberechtigt.

Teilnehmende

  • Das jeweilige Gremium
  • bei Bedarf: weitere Gäste

Inhalte

  • Berichte der Koordination und Arbeitsbereiche.
  • Tagesaktuelle Themen
  • Grundsatzentscheidungen, die für das Weiterarbeiten notwendig sind

Koordinations- oder/ und Ratklausur

Die Gremien treffen sich über mehrere Tage, wenn möglich persönlich, um große Themen zu bewegen. Manche Klausuren finden gremienübergreifend statt, manche getrennt voneinander. Gäste werden in die Meinungsrunden einbezogen, sind aber nicht stimmberechtigt.

Teilnehmende

  • Die Mitglieder der jeweils eingeladenen Gremien
  • Bei Bedarf: Weitere Gäste

Inhalte

  • Berichte aus der Koordination oder aus den Arbeitsbereiche
  •  Besprechung des Finanzhaushalts
  • Besprechung der Vorhaben für das kommende Jahr
  • Visions- und Ausrichtungsfragen

Mitgliederversammlung

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 20% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.

Die Mitglieder werden hier über die Arbeit des Vereins informiert, können Fragen stellen und Rückmeldung sowie Handlungsempfehlungen geben.

Teilnehmende

(10) Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn 1/10 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragen.

Inhalte

§ 8 Mitgliederversammlung

(6) Die Mitgliederversammlung gibt Handlungs- und Beschlussempfehlungen an den Rat.

Supervision der Koordination

Die Supervision dient der Verbesserung der Zusammenarbeit und dem Abbau von Spannungen und Missverständnissen.

Teilnehmende

  • Koordination
  • “Offenes Ohr” aus dem Rat
  • externe Moderation/ Supervision

Inhalte

  • Besprechung von Spannungen und Konflikten im Kreis
  • Besprechung von Entwicklungsthemen die Operative betreffend

Ablauf von Treffen & Klausuren

Themensammlung

Die Themen werden vor dem Treffen in einem Dokument gesammelt, das für alle Teilnehmenden einseh- und bearbeitbar ist. Hier wird auch festgehalten, bis wann eine Rückmeldung nötig ist. 190328 KO Die Themen werden in folgende Kategorien unterschieden:

  • Aktuelles: Aktuelle Themen, die der Information dienen. Die Autor:innen gehen davon aus, dass zu diesen Themen weder ein Austausch noch eine Entscheidung notwendig ist.
  • Austausch: Themen, zu denen die Autor:innen einen Austausch ohne direkt nachgelagerte Entscheidung benötigen. Wenngleich ein Austauschthema im Anschluss auch zu einem Entscheidungsthema werden kann.
  • Entscheidung: Themen, zu denen die Autor:innen einen Austausch mit nachgelagerter Entscheidung benötigen bzw. laut Geschäftsordnung einer gemeinsamen Entscheidung bedürfen. Diese Themen durchlaufen den unter “Entscheidungsfindung” definierten Prozess.

Check-In

Die Teilnehmenden können zu Beginn die Frage beantworten, wie sie in das Treffen hineingehen. Diese Runden werden inhaltlich nicht begrenzt, weder kommentiert noch protokolliert.

Festlegung der Agenda

Die eingereichten Themen werden durch alle Teilnehmenden des Treffens gesichtet. Die Moderation sammelt in einer Prio-Runde von den Teilnehmenden die Themen ein, die bei diesem Treffen behandelt werden sollen. Themen mit zeitlicher Deadline haben Vorrang. Die Moderation schlägt auf Basis der Prio-Runde und der Deadlines eine Agenda mit Tagesordnungspunkten (TOP) vor, die von den Teilnehmenden des Treffens konsentiert wird. 171221 KO

Hinweis auf offene Aufgaben

Hier schaut jede:r gleichzeitig aber selbstverantwortlich auf die eigenen offenen Aufgaben aus den letzten Protokollen. 171005 KO 190425 KO

Besprechung der TOPs

Die Tagesordnungspunkte werden entsprechend der konsentierten Agenda besprochen.

Check-Out

Die Teilnehmenden können die Frage beantworten, wie wirksam sie das Treffen erlebt haben und wie es ihnen nun geht.

Beschlussfassung

§ 7 Wahlen und Beschlüsse

(4) Wahlen und Beschlüsse aller Vereinsorgane können in Präsenz, online, hybrid oder in Textform bzw. im Umlaufverfahren durchgeführt werden. Satzungsgemäße Fristen und Quoren müssen eingehalten werden.

(5) Sofern bei Onlineabstimmungen Wahlen in geheimer Abstimmung durchgeführt werden sollen, wird eine Wahlleitung gewählt, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Wahlleitung führt dann mit geeigneten digitalen Hilfsmitteln die Wahlumfrage durch und stellt sicher, dass nur Wahlberechtigte abstimmen. Auch wenn diese Person das Wahlverhalten der einzelnen Onlineteilnehmer*innen einsehen kann, gilt die Wahl als geheim. Die Wahlleitung stellt sicher, dass die Daten zu den individuellen Stimmabgaben nach der Auszählung gelöscht werden, protokolliert werden nur die Stimmzahlen.

(6) Die in Organen des Vereins gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren und auf Verlangen allen Mitgliedern zugänglich zu machen, soweit nicht Datenschutzgründe dagegen sprechen.

§ 8 Mitgliederversammlung

(7) Bei Wahlen und Beschlüssen hat jedes anwesende Mitglied und jede/r anwesende Delegierte einer Solawi oder einer Solawi in Gründung eine Stimme. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit 2/3-Mehrheit, soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt.

(8) Eine Stimmübertragung nicht anwesender Mitglieder oder Delegierter bei Wahlen und Beschlüssen ist nicht möglich.

(9) Das weitere Wahlverfahren und die Delegationsregelung werden in der Netzwerkgeschäftsordnung konkretisiert.

§ 9 Rat

(9) Abstimmungen und Wahlen müssen geheim erfolgen, sobald ein Ratsmitglied dies verlangt. Bei Wahlen und Beschlüssen hat jedes anwesende Ratsmitglied eine Stimme.

(10) Beschlüsse werden nach Möglichkeit im Einvernehmen getroffen. Kommt Einigkeit nicht zu Stande, kann ein Beschluss mit 3/4-Mehrheit der Anwesenden getroffen werden, soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt. Beschlüsse können auch in Textform oder fernmündlich gefasst werden.

(11) Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Voten in Textform oder telefonische Voten werden auch in Abwesenheit berücksichtigt.

(12) Das Wahlverfahren sowie Beschlussfassungsverfahren können in der Netzwerkgeschäftsordnung näher geregelt werden.

§ 10 Koordination

(6) Die Koordination fasst ihre Beschlüsse nach Möglichkeit im Einvernehmen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann eine Entscheidung auch mit 4/5-Mehrheit der Teilnehmenden getroffen werden, soweit in dieser Satzung nicht anders geregelt. Beschlüsse können auch in Textform oder fernmündlich gefasst werden.

(7) Die Beschlussfassungsverfahren können in der Netzwerkgeschäftsordnung näher geregelt werden.

 

Grundsatz vs. Ausführung

Generell kann ein Großteil der Entscheidungen im Alltag von den jeweiligen Verantwortlichen getroffen werden. Hierbei gilt “Frage alle Betroffenen”, wenn eine Entscheidung über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinausgeht. Grundsatzentscheidungen dagegen werden nach soziokratischem Vorbild im jeweiligen Kreis getroffen. Diese können z.B. folgende Themen umfassen:

  • Einhaltung des rechtlichen Rahmens.
  • Regel- und Rollenentscheidungen zum eigenen Kreis (z.B. Moderation, Konfliktklärung, Evaluation, Regeln zur Zusammenarbeit mit anderen Kreisen).
  • Qualitätssicherung: Sicherstellen, dass die vereinbarten Regeln, Standards und Verfahren im eigenen Kreis und in der Zusammenarbeit mit anderen eingehalten werden.

Entscheidungsprozesse bei Online- und Präsenztreffen

In Rat und Koordination werden Entscheidungen durch einen soziokratischen Entscheidungsprozess im Konsent getroffen. 190622_23 Rat 210117 Rat Sinn und Zweck des Netzwerks stehen hierbei im Mittelpunkt. Jede:r wird gehört und hat die Möglichkeit, Themen einzubringen, Informationen nachzufragen, Zustimmung, Bedenken und Änderungswünsche zu äußern. Ziel ist es, das Wissen und Potential der Versammelten in den Dienst des Netzwerks zu stellen und die für den Moment beste und sicherste Entscheidung zu treffen ("good enough for now, save enough to try"). Entscheidungsprozesse werden von der gewählten Moderation moderiert. Wem ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, kann auch per Mail die eigene Position mitteilen oder eine Person bestimmen, die die Position in der Meinungsrunde einbringt. Der Ablauf zeigt sich wie folgt:

  1. Vorschlag: Die einbringende Person erläutert ihren Vorschlag
  2. Fragerunde: Alle im Kreis können ihre Verständnisfragen stellen und klären.
  3. Meinungsrunde(n): Alle im Kreis können in ein bis zwei Meinungsrunden ihre Meinungen, Einwände, Wünsche und Verbesserungsideen äußern.
  4. Die einbringende Person bekräftigt oder ändert ihren Vorschlag oder zieht ihn zurück.
  5. Konsentrunde: bei aufrecht erhaltenem Vorschlag kann jede Person im Kreis äußern, dass sie
    1. keine Einwände bzgl. des Entscheidungsvorschlags hat oder zwar leichte Bedenken hat, aber trotzdem mit dem Vorschlag mitgehen kann
    2. schwerwiegende, begründete Einwände hat und in der aktuellen Version nicht mit dem Vorschlag mitgehen kann.

Der Konsent ist erreicht, wenn alle gehört wurden und es keine schwerwiegenden, begründeten Einwände im Hinblick auf das gemeinsame Ziel gibt. Die Entscheidung ist somit getroffen.

Gibt es mindestens einen schwerwiegenden begründeten Einwand, wird versucht, diesen in einen angepassten Vorschlag zu integrieren. Schwerwiegende, begründete Einwände können sein:

  • Die Umsetzung des Vorschlags ist sachlich nicht möglich oder gefährlich.
  • Der Sinn und Zweck des Netzwerks wird verfehlt, Ressourcen würden zweckentfremdet.
  • Grundwerte des Netzwerks werden verletzt.
  • Der Vorschlag bindet das Netzwerk/den Kreis an einen Pfad, der weitere Verbesserungen und Alternativen ausschließt.

Sollte die Integration schwerwiegender Einwände über mehrere Treffen nicht möglich sein oder Uneinigkeit darüber bestehen, ob ein Einwand schwerwiegend ist, wird die Entscheidungsfindung an den nächsthöheren Kreis weitergegeben: Der AB in die Koordination und die Koordination an den Rat. Lediglich der Rat kann, sollte ein schwerwiegender Einwand nicht aufgelöst werden können und die Handlungsfähigkeit blockiert sein, auf Antrag eines Ratsmitglieds eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen (3/4-Mehrheit laut Satzung). 210117 Rat

Entscheidungsprozesse im Umlaufverfahren

Entscheidungen, die nicht im Rahmen eines persönlichen Treffens getroffen werden können oder sollen, können auch im Umlaufverfahren per E-Mail als sog. “Online-Abstimmung” getroffen werden. 221020 KO 200220 Rat 121213 KO  140410 KO  230125 Rat Gründe für Entscheidungen im Umlaufverfahren:

  • Eine von außen gesetzte Frist läuft vor dem nächsten persönlichen Treffen ab.
  • Entlastung der persönlichen Treffen.

Der Ablauf zeigt sich wie folgt:

  1. Vorschlag: Die einbringende Person verschickt eine Mail, die im Betreff mit “OA” und einer Frist zur Beantwortung versehen ist: „OA: [Thema]- Antworten bis xxx“
  2. Abfrage von Fragen und Zustimmung: Die Empfänger:innen können Fragen stellen, Zustimmung oder Bedenken äußern. Diese Antworten werden immer an alle Empfänger:innen der OA verschickt.
  3. Wenn innerhalb von fünf Werktagen mindestens drei Leute zusätzlich zur einbringenden Person aus dem entsprechenden Gremium zugestimmt haben, gilt die Entscheidung als getroffen. 110722 KO 221020 KO Die Antwortmails sollen der Transparenz halber immer an den gesamten Verteiler geschickt werden. Bei von außen kurzfristig eingebrachten Themen mit zeitlicher Deadline können Entscheidungsvorschläge auch mit einer Frist von drei Werktagen eingebracht werden.
  4. Entscheidungen werden im Gremien-Protokoll unter “Aktuelles” dokumentiert. 210401 KO
  5. Bei mindestens einer Bedenken-Äußerung wird der Vorschlag im nächsten persönlichen Treffen bearbeitet. 221020 KO 110722 KO 121213 KO

Protokollierung

§ 8 Mitgliederversammlung

(11) Ergebnisse der Mitgliederversammlung müssen protokolliert und von der protokollführenden Person sowie von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet werden.

§ 9 Rat

(13) Ergebnisse der Ratsversammlung müssen protokolliert und von der protokollführenden Person sowie von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet werden.

§ 10 Koordination

(8) Beschlüsse der Koordination müssen protokolliert und dem Rat in Textform zur Verfügung gestellt werden. Gegen die Beschlüsse der Koordination kann durch Mitglieder der Koordination und des Rates innerhalb von 3 Tagen nach dem Versand per E-Mail an die Mitglieder von Koordination und Rat Einspruch erhoben werden. Wird Einspruch erhoben, so ist in einer Telefonkonferenz oder im Umlaufverfahren ein neuer Beschluss in der Koordination über die Angelegenheit herbeizuführen.

Erstellung & Abstimmung

Die Protokolle orientieren sich an der Struktur der Treffen (Aktuelles, Austausch und Entscheidung). Sie werden anhand einer abgestimmten Vorlage erstellt und nach folgendem Muster JJMMDD_Protokoll_Gremium_Ort abgespeichert. Beschlüsse sollten eindeutig und verständlich formuliert werden, so dass auch Personen, die nicht anwesend waren, sie nachvollziehen können und sie direkt in die Beschlusstabelle des Protokolls übernommen werden können. 220824 KO Finanzbeschlüsse müssen den Posten beinhalten aus dem die Ausgabe finanziert werden soll. Grundsatzbeschlüsse werden je nach Fall in der GO oder im Beschlussbuch festgehalten.

Die Ko-TK-Protokolle werden innerhalb von fünf Werktagen geschrieben und an alle, die am Treffen teilgenommen haben, verschickt. Wenn innerhalb von drei Werktagen nach dem Verschicken eines Protokolls von den Teilnehmenden kein Einspruch kommt, gilt dieses Protokoll als angenommen. Gibt es in diesem Zeitraum inhaltliche Änderungen, gilt das geänderte Protokoll als angenommen, wenn innerhalb von zwei weiteren Werktagen nach erneuter Verschickung keine Einwände folgen.

Weicht die protokollierende Person von der Sekretariats-Rolle ab, sendet diese das Protokoll in Text- und in pdf-Form an das jeweilige Sekretariat. Protokolle von Rat, Ko und ABs/AGs werden vom jeweiligen Sekretariat einsehbar für die berechtigten Personen abgelegt. Das Protokoll eines Ratstreffens wird zu Beginn des nächsten verabschiedet. 190622_23 Rat

Veröffentlichung & Infofluss

Ein Link zu dem jeweils letzten Protokoll wird unter “Aktuelles” als Info ins Rats- bzw. Ko-Pad gestellt. Protokolle werden als pdf an die KO- und/oder Rats-Mailverteiler. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird sobald wie möglich an die Mitglieder versendet. 220210 KO Alle AB-Leitungen sollen Rats- und Ko-Protokolle lesen und prüfen, ob dort etwas für sie Relevantes entschieden wurde. 220407 KO Gleichzeitig wird am Ende eines Beschlusses festgehalten, wer die betreffenden ABs informiert.

Satzungsänderung 220421 KO

§ 13 Satzungsänderung

(1) Für Satzungsänderungen ist eine 4/5-Mehrheit des anwesenden Rats erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Ratsversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Ratsversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. Dies schließt Änderungen im Beratungsverfahren auf der Ratsversammlung nicht aus.

(2) Für grundlegende Änderungen des Vereinszwecks in § 2 ist eine 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich. Für die Abstimmung gilt eine dem Absatz (1) Satz 2 und 3 entsprechende Regelung für die Mitgliederversammlung.

(3) Ein Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorzulegen. Nach Möglichkeit soll bereits die geplante Änderung mit dem Finanzamt vorab bezüglich des Gemeinnützigkeitsrechtes abgeklärt werden.

(4) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt werden.

Prozess

Die Prozesshütung für die Umsetzung von Satzungsänderungen übernimmt der AB Interne Kommunikation. Im Rahmen dessen hat er folgende Aufgaben: 220421 KO

  • Ansprechperson für und Kommunikation mit ABs/Gremien, die Satzungsänderungs-Wünsche haben
  • Ggf. Unterstützung des AB/Gremiums bei der Erarbeitung eines Vorschlags.
  • Prüfung der gewünschten Änderungen auf Plausibilität unter Einbezug von Rechtsberatung.
  • Gesammeltes Einbringen aller Wünsche in die KO zum gemeinsamen Check auf Stolperfallen.

Prozess

  1. AB XY oder Gremium meldet Bedarf an Satzungsänderung an und wendet sich mit einem konkreten Beschlussvorschlag mit Begründung an zuständige Person
  2. Die zuständige Person stimmt sich mit dem AB / Gremium zum Änderungsvorschlag ab und gleicht sie mit der bestehenden Satzung ab. Zieht rechtliche Beratung hinzu.
  3. Die zuständige Person, falls es keine AB Vertretung in der Ko gibt, bringt den Vorschlag ggf. im Beisein des AB in die KO ein.
  4. Die KO gibt Feedback
  5. Der AB verarbeitet das Feedback in Abstimmung mit der zuständigen Person.
  6. Die zuständige Person bringt den Vorschlag in den Rat ein. Der Rat entscheidet.

Vereinbarung zur Landesvertretung des Netzwerks Solidarische Landwirtschaft e.V.

in der Fassung vom 22. Juli 2024

 

Grundlegend

Das Ziel der Landesvertretung ist es, die Positionen des Netzwerks und die Interessen der Solawis des Landes zu vertreten, dafür tritt sie als offizielle Vertretung des Netzwerks gegenüber Landesregierung, Ämtern und Parteien auf. Die Landesvertretungen verpflichten sich, nach den Grundsätzen des Netzwerks zu arbeiten (NWSL-Satzung, Solawi-Selbstverständnis, Positionierung gegen Rechts). Die Institutionen des Netzwerks übermitteln bei aktuellen Anlässen die Netzwerkpositionen zeitnah an die Landesvertretungen.

Siehe folgende Dokumente:
Satzung und Selbstdarstellung des Netzwerks
Positionierung gegen Rechts
Vision und Grundprinzipien

Anforderungsprofil für Landesvertretungen

  • Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft aller Kandidat:innen - auch wenn es sich um Institutionen handelt - im Netzwerk.

  • Die Person bringt Erfahrung aus der Solawi-Praxis als Erzeuger:in oder Verbraucher:in mit.

  • Vertrautheit mit den Strukturen des Netzwerks bzw. kurzfristige Einarbeitung, wobei durch einen Onboarding-Prozess im Netzwerk unterstützt wird.

  • Die Person muss sich mindestens einmal den Mitglieds-Solawis des Bundeslandes vorgestellt haben

 

Legitimierung von Landesvertretungen

a) Vorschläge für natürliche und juristische Personen können aus verschiedenen Richtungen (Eigeninitiative, AB Beratung / Politik / Forschung etc., Regional-gruppen / Mitglieder) kommen und werden per Antrag der geschäftsführenden Koordination zur Entscheidung vorgestellt.

b) Ist der Wirkungskreis mit einer vorgeschlagenen Kandidat:in/ Institution einverstanden, wird durch die Leitung des AB Politik eine Widerstandsabfrage per Mail bei den betroffenen regionalen Solawis, die Mitglied im Netzwerk sind, durchgeführt. Im Falle von Veto oder Widerstand wird - im Zuge der Widerstandsabfrage - um Vorschläge für alternative Kandidat:innen gebeten.

c) Geht innerhalb von 14 Tagen kein schwerwiegender begründeter Einwand zum Besetzungsvorschlag ein, gilt dies als Legitimierung. Die Widerspruchsabfrage wird als Konsententscheid-Umfrage gestellt: Wesentlich zu berücksichtigen sind schwerwiegende begründete Einwände* die schriftlich fundiert der AB Leitung mitgeteilt werden und von dieser geprüft werden, indem das lösungsorientierte Gespräch mit den Beteiligten gesucht wird. Leichte Einwände werden zwar gehört, sind aber keine Ablehnung des Vorschlags. Keine Einwände bzw. das Ausbleiben einer Rückmeldung wird als stillschweigende Zustimmung gewertet.

d) Die Landesvertretung bleibt maximal für die Dauer von zwei Jahren im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Wirkungskreis entscheidet alle zwei Jahre Anfang Februar über den Fortbestand der Landesvertretungen. Sollte den Verantwortlichkeiten nicht nachgekommen werden, bzw. Beschwerden bei der Leitung des AB Politik eingehen, kann auf dieser Grundlage nach Diskussion im Wirkungskreis, die Funktion der Landesvertretung aberkannt werden. Die Leitung des AB Politik sucht dafür das Gespräch mit der Landesvertretung, holt sich ggf. telefonisch mehr Informationen bei anderen Solawis ein.

*In der Soziokratie bezieht sich ein "schwerwiegender begründeter Einwand“ auf eine Gefährdung des gemeinsam zu erreichende Ziel des Kreises, hier die Ausübung der Landesvertretung.

Transparenz- und Kooperationspflicht

a) Die Landesvertretungen treffen sich untereinander zusammen mit der Leitung des AB Politik vier Mal im Jahr, um zu berichten, was im Quartal gemacht wurde sowie um den Austausch untereinander zu fördern und ggf. Synergien zu nutzen. Die Wirkungskreis-/Vorstands- und Rats-Mitglieder werden eingeladen, daran teilzunehmen. Mindestens zwischen Landesvertretung & Vorstand-außen wird sich ein gegenseitiger Informationsfluss gewünscht.

b) Für dieses Treffen notieren die Landesvertretung in einem gemeinsam Pad die Aktivitäten der letzten 3 Monate vor. Dazu gibt es eine Berichtvorlage, die sich an folgenden Punkten orientiert: Wie viel Treffen wurden organisiert? Welchen Austausch gab es mit der Politik und in welchem Rahmen? Was war bemerkenswert? Sinnvoll ist eine Orientierung an den Aufgabenbereichen des Netzwerks: Vernetzung, ÖA/Interessenvertretung, (Weiter-)Bildung und Beratung, Forschung, Infrastruktur. Das Netzwerk kann außerdem die aktuelle Berichtsvorlage zur Verfügung stellen.

c) Einmal jährlich schreibt die Landesvertretung einen öffentlichen Jahresabschlussbericht (Dezember), mit den Aktivitäten und Ergebnissen, Kontakten der Landesvertretung in diesem Jahr.

d) Wichtige Termine mit Politik/Verwaltung werden Wirkungskreis und Rat so früh wie möglich mitgeteilt. So können andere Personen aus anderen Bundesländern, wie z.B. Mitglieder des Netzwerk-Vorstands, evtl. auch teilnehmen bzw. können Bedarf an inhaltlichen Absprachen anmelden. Dazu wird ein Pad erstellt, in welches alle Landesvertretungen chronologisch Terminankündigungen eintragen können. Der Bedarf nach Absprachen kann über einen Emailverteiler, auf dem sich alle Landesvertretungen und die Leitung des AB Politik befinden, kommuniziert werden. Öffentlichkeitswirksame Publikationen (ÖA- Material, Pressemitteilungen etc.) werden in Absprache mit AB Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks erstellt.

e) Als Landesvertretung erlangtes Wissen dem Netzwerk transparent machen, Kontakte zeitnah weiter vermitteln.

Verantwortlichkeiten

a) Landesvertretungen organisieren mindestens einmal im Jahr ein landesweites Treffen der Solawis - in präsenz oder digital.

b) Landesvertretungen sind (per Mail und telefonisch) erreichbar für Anliegen der Solawis.

c) Die Landesvertretungen können auf ein im Haushalt des Netzwerks festgelegtes Budget zurückgreifen.

 

Schlussbestimmung

  • Der Rat des Netzwerks kann die Geschäftsordnung jederzeit anpassen. 
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsordnung müssen schriftlich protokolliert und den entsprechenden Gremien sowie allen weiteren Betroffenen mitgeteilt werden.
  • Eine etwaige Ungültigkeit oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der gesamten Geschäftsordnung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig oder unwirksam erweisen, so sind diese Bestimmungen so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung beabsichtigte Zweck bestmöglich erreicht wird.