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Zusammen erreichen wir mehr!

Das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft bündelt als gemeinnütziger Verein die Interessen aller Solawis, bietet den gesammelten Erfahrungsschatz an, organisiert Fortbildungen und Vernetzungstreffen. Wir stärken mit überregionaler Öffentlichkeitsarbeit die Bekanntheit von Solawi.

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Gemeinsam Solidarische Landwirtschaft voran bringen!

Finanzen

Wir machen die Buchhaltung und Haushaltsplanung für das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V.

Kontakte

Allgemeine E-Mail   finanzenlists.solidarische-landwirtschaft.org
Stefanie Kluth Leitung Finanzen, Überweisungen, Verwaltung Mitgliedsbeiträge, Personalbuchhaltung skluthsolidarische-landwirtschaft.org

Dokumente

Monatsberichte Finanzen (Zugang erforderlich)

Anmeldung Finanzbedarf

Wissenswertes

Abwicklung Rechnungen

Eingangsrechnungen, die im Rahmen von Projekten gestellt werden, gehen an den Projektverantwortlichen. In Außnahmefällen und wenn das vorab klar gegenüber Projektverantwortlichen und Arbeitsbereich Finanzen kommuniziert wurde, können sie direkt an die Buchhaltung.

Ausgangsrechnungen müssen immer mit dem AB Finanzen abgesprochen werden, v.a. damit diese auch eine laufende Rechnungsnummer erhalten.

Buchaltungskonten

Laufende Kosten Hard- und Software

Begriff „Laufend“ ist eig. veraltet, muss aber stehenbleiben, da Buchungskonten umbenennen schlecht machbar ist. Ab 2020 als Hauptkonto verwendet.

Honorare allgemein

IT-Weiterentwicklungen

Telefon (wenn gemeinsam auch Internetschluss)

Nummern, die offiziell vom Netzwerk sind

Rechts- und Beratungskosten

Datenschutzthemen bspw. Beratung

Fahrtkosten bei Veranstaltungen

nur für Mitarbeiter + nur für interne Veranstaltungen

Fahrtkosten für Rat und AG

nur für Ehrenamtliche + nur für interne Veranstaltungen

Reisekosten/Fahrtkosten

Gemischt ehrenamtliche und Mitarbeiter, nur für externe Veranstaltungen

Reparatur und Instandhaltung von Betriebsausstattung

wird nicht mehr verwendet

Webseitenhosting + Internetanschluss

wird nicht mehr verwendet

Haushaltsplanung

Außerplanmäßige unterjährige Ausgaben

  • ABs können ihre Budgets, wie sie im Haushalt stehen, selbst verwalten.
  • Wenn flexible Anteile gewünscht, muss das ggf. im Haushalt eingeplant + vom Rat abgesegnet werden.
  • Wenn Budget überschritten werden, muss das in die Ko für Absprache, wo in anderen Bereichen, was gekürzt wird.

Mitnahme von Restbudget ins nächst Jahr

Die Mitnahme eines Restbudgets von einem Haushaltsjahr ins nächste seitens eines Arbeitsbereichs muss mit jeder neuen HH-Planung beantwortet werden, kann also nicht pauschal beantwortbar sein. Wichtig ist hierbei u.a. auch die Ratswahl im Blick halten bzgl. neuer Priosetzung und ggf. damit einhergehenden Änderungen.