Hinweis zur Spendenbescheinigung
Beiträge ans Netzwerk können steuerlich geltend gemacht werden.
Um einen unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden stellen wir Spendenbescheinigungen erst ab 200,– EUR aus. Niedrigere Spenden kannst Du einfach mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug) geltend machen. Der Beleg muss folgende Daten beinhalten:
- Deinen Namen
- Deine Kontonummer
- der Name des Empfängers: Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V.
- die Bankverbindung des Empfängers
- Höhe des Spendenbetrags
- Buchungstag der Spende
Empfänger der Spende
Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V.
p. Adr. Stefanie Kluth
Mittelstr. 1
51149 Köln
Das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V. ist wegen der Förderung der Bildung, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln Nord, Steuer-Nr. 217/5959/3097, vom 21.09.2023 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V. ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Steuer-Nr. 26 250 87842 mit Bescheid vom 15.7.2013 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung die Bildung, den Umweltschutzes und den Verbraucherschutz.