Hinweis zur Spendenbescheinigung

Beiträge ans Netzwerk können steuerlich geltend gemacht werden.

Um einen unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden stellen wir Spendenbescheinigungungen erst ab 200,– EUR aus. Niedrigere Spenden kannst Du einfach mit einem Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug) geltend machen. Der Beleg muss folgende Daten beinhalten:

Empfänger der Spende

Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V.
c/o Stefanie Schulze Schleithoff
Mittelstr. 1
51149 Köln

Das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V. ist wegen der Förderung der Bildung, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kassel, Steuer-Nr. 26/250/89063, vom 26.7.19 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Das Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V. ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Kassel II-Hofgeismar Steuer-Nr. 26 250 87842 mit Bescheid vom 15.7.2013 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung die Bildung, den Umweltschutzes und den Verbraucherschutz.