Wissenswertes
Fördermöglichkeit durch BMEL
Im Rahmen des Förderaufrufs wird der Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel in ländlichen Räumen unterstützt. Besonders willkommen sind dabei Projektideen zur Vorverarbeitung für die Außer-Haus-Verpflegung. Antragsberechtigt sind juristische Personen und Personengesellschaften in ländlichen Räumen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Fördersumme beträgt maximal 230 000 Euro (bei Verbundvorhaben mit bis zu drei Verbundpartnern insgesamt maximal 500 000 Euro). Die Projekte können in einem Zeitraum von bis zu 36 Monaten
durchgeführt werden. Alle Förderdetails finden sich in der folgenden Bekanntmachung.
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