Wissenswertes
Bundes-Förderprogramm Energieeffizienz
Sollen Anpassungen im Bereich betrieblicher CO2-Einsparinvestitionen erfolgen, dann kann die Inanspruchnahme der überarbeiteten Förderrichtlinie eine Möglichkeit sein. Bspw. sind Kälteanlagen, Kleinwindkraft, LED-Beleuchtung, Agri-PV-Anlagen oder Wärmepumpen u.w. förderfähig, wenn eine maßnahmenspezifische Beratung in einem Konzept festgehalten ist. Förderfähig ist ein Mindest-Netto-Invest von 12.000 €. Ein Nachweis der Senkung von CO2-Emissionen ist Voraussetzung und eine eventuell schon mit einer sachverständigen Person erfolgte frühere Beratung sowie vorhandene Einsparkonzepte können ggf. für diese neuen Regeln angepasst werden.
Maßnahmen zur Energieeinsparung haben bspw. 40 % Förderquote und bei neuen Anlagen zur Energieerzeugung 50 %. Weitere verschiedene anrechenbare Ausgaben wie z.B. für Architekt oder Genehmigung werden mit maximal 10 % der Investitionssumme unterstützt.
Weiterhin lassen sich aber auch z.B. Einzelmaßnahmen wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Kompressoren oder Vorkühler bei Milchanlagen sowie elektrifizierte Traktoren oder Spaltenroboter in Höhe von 30 % der Netto-Investition bei einem Mindest-Netto-Invest von 3.000 € fördern, wenn diese zur CO2-Einsparung führen.
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