Wissenswertes
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich
Das Mindestlohngesetz hat sich zum 01.07.22 geändert. Der Mindestlohn beträgt nun 10,45 EUR brutto/Std. Das entspricht bei Minijobbern max. 43 Stunden / Monat. Ab dem 01.10.22 beträgt der gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich 12,00 EUR brutto/Std. Das entspricht bei Minijobbern max. 37,5 Stunden / Monat (Die monatliche Grenze für Minijobs wird voraussichtlich zum 01.10.22 auf 520,00 EUR erhöht, dann max. 43 Stunden / Monat).
Solawis streben eine bedarfsgerechte Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen an (unser Selbstverständnis). Was das im Einzelnen bedeutet, ist individuell und kann nicht pauschal beantwortet werden. Neben dem Stundenlohn gehört darüber hinaus z.B. auch eine Arbeitszeitregelung dazu, in der Überstunden notiert und ausgeglichen werden. Solawis ermöglichen bei Bedarf auch Vergütungen, die deutlich über dem Mindestlohn liegen können.
Ein Merkblatt zum Thema „Solawi als Arbeitgeberin“ mit vielen grundlegenden Informationen und Hinweisen findet ihr auf der Netzwerk-Homepage.
Wir danken allen, die sich für gute Arbeitsbedingungen in den Betrieben einsetzen.
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